Coronavirus und die Folgen für den Pferdesport

Der aktuelle Stand zum Verhalten mit Corona in unserem Verein richtet  sich nach den offizellen Vorgaben des LV der Reit- und Fahrvereine Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freunde des Pferdesports,

 

die Sachlage ändert sich aktuell immer wieder sehr schnell. Daher bitte ich Sie immer auf unsere Website nachzuschauen, ob es neue Informationen gibt.

 

https://www.pferdesportverband-san.de/coronavirus.htm

 

Kurz zum Sachstand. Gestern wurde eine Verordnung vom Land verabschiedet, die folgendes besagte:

 

In § 5 heißt es:

 

(1)Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, wird untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z.B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.).

 

(2) Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 können in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich durch schriftliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zugelassen werden. Dies gilt insbesondere für

 

  1. den Sportbetrieb von Kaderathleten in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2020, wenn die beantragten Trainingseinheiten für die Vorbereitung zwingend erforderlich sind,
  2. den Sportbetrieb mit Tieren, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl zwingend erforderlich ist.

 

Diese Formulierung sorgte für sehr viel Unsicherheit, da nunmehr jeder, der sein Pferd hätte bewegen wollen, eine Sondergenehmigung benötigt hätte. Eine Klärung war gestern mit den Landesverwaltungsamt nicht mehr möglich.

 

Die Gespräche heute Morgen haben gezeigt, dass es neben der Verordnung noch eine Begründung zur Verordnung gibt. Diese konkretisiert die Verordnung wie folgt:

 

(…) Nicht unter den Begriff „Sportbetrieb mit Tieren“ fällt das normale alltägliche Bewegen von Tieren z.B. Pferden auf der Koppel oder in einer Reithalle. Diese im Sinne der Tiergesundheit zwingend notwendigen Maßnahmen sind weiterhin zulässig und unterliegen nicht der Genehmigungspflicht. Auf die für Veranstaltungen beschriebenen Abstandsrege-lungen (2 Meter) ist jedoch zu achten.

 

Diese Ausführungen sind überaus wichtig für uns, da sich jeder um die im Sinne des Tierwohls notwendige Bewegung seines Pferde kümmern kann und zwar ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

 

Wie lange es nun bei dieser Regelung bleibt, kann in der aktuellen Zeit niemand genau sagen. Grundsätzlich können wir aus unserer Sicht jedoch mit der aktuellen Regelung gut leben. Alle weiteren, auch auf unserer Internetseite aufgeführten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus bleiben natürlich bestehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Roy Bartels